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Das Handwerk der Ostalb
 
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Mitteilungsblatt für das Handwerk im Ostalbkreis

 

Die Themen  
 
Handwerk und Schule im Gespräch - Aalen
   

Handwerk und Schule im Gespräch, so lautet das Motto der Zusammenarbeit zwischen den Schulen der Region Aalen, dem Projekt "ZUKUNFT" und der Kreishandwerkerschaft Ostalb.

Gemeinsames Ziel dieser Kooperation ist es, sich aktiv und konstruktiv an der positiven Gestaltung unseres Ausbildungs- und Bildungssystems im Handwerk zu beteiligen.

Aus dieser Zusammenarbeit aller Beteiligten entstand dieser Leitfaden. Er soll Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft, den Eltern und den Betriebsinhabern eine Orientierung und Information rund um die Ausbildung geben.

Broschüre als PDF zum Download (13 MB)

 
 
Handwerk und Schule im Gespräch - Schwäbisch Gmünd
   

Die Ausbildung im Handwerk nimmt traditionell einen hohen Stellenwert ein. Bereits jetzt ist klar, dass in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung weniger Schüler die allgemeinbildenden Schulen verlassen werden. Für das Handwerk hat diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen. Das bereits jetzt schon teilweise vorhandene Problem zu weniger Interessenten wird sich noch verstärken. Das Handwerk sollte dementsprechend handeln und, neben anderen Maßnahmen, auch mit den allgemeinbildenden Schulen enger kooperieren.Mit diesem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Handwerk zu verbessern und mehr Jugendliche für eine handwerkliche Ausbildung zu begeistern, haben sich Vertreter der Kreishandwerkerschaft Ostalb und Vertreter der Haupt- und Realschulen aus dem Altkreis Schwäbisch Gmünd an einen Tisch gesetzt. Es fand eine Veranstaltung statt, zu der neben Handwerkern die Rektoren der Haupt- und Realschulen des Altkreises Schwäbisch Gmünd eingeladen waren. Dabei wurde vereinbart, dass verschiedene Arbeitsgruppen gebildet werden. Von einer Arbeitsgruppe ist ein Leitfaden in Form einer Broschüre entwickelt worden. Gemeinsam präsentiert sich dort das Handwerk mit den Haupt- und Realschulen und dem Projekt „ZUKUNFT“. Seit Ende Oktober steht der Leitfaden den Schulen, Betrieben und den Eltern zur Verfügung. In der Broschüre werden u. a. auch Handwerksberufe aus dem Ostalbkreis vorgestellt. Sie beinhaltet zudem interessante Informationen über die unterschiedlichen Schularten und alle Adressen der Haupt- und Realschulen, so dass dieser Leitfaden auch für Ausbilder sehr interessant ist. Er bietet eine zusätzliche Möglichkeit Kontakt zu den Schulen vor Ort aufzunehmen. Durch das Projekt „ZUKUNFT“ (Berufsorientierung durch außerschulische Partner an den Hauptschulen) wird sichergestellt, dass diese Informationsquelle aktiv bei den Schülerinnen und Schülern im Unterricht und bei den Eltern eingesetzt wird. Interessenten können den Leitfaden bei der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in Schwäbisch Gmünd anfordern.

 
 
Betriebswirt des Handwerks
-Kursbeginn in Aalen: Oktober 2008
   
Von Führungskräften des Handwerks und insbesondere vom Führungsnachwuchs werden nicht nur handwerkliche Meisterleistungen sondern auch solide Schlüsselqualifikationen und Management-Qualitäten erwartet.
Nur mit einer qualifizierten und praxisnahen Weiterbildung lässt sich dieser hohe Anspruch verwirklichen.
Für den Sprung auf der Karriereleiter bietet der Betriebswirt des Handwerks für Meister und Führungskräfte das optimale Konzept.

- Erfahrene Dozenten garantieren eine praxisnahe Vermittlung der Inhalte
- Berufsbegleitende Form sichert die sofortige Umsetzung des Gelernten
- Der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan und die staatliche Anerkennung garantieren einen hohen Qualitätsstan-dard.

Schwerpunkte des Studiums sind die Bereiche:

  • Betriebswirtschaft (Bilanzierung, Finanzierung, Planung und Organisation, Kostenrechnung)
  • Marketing
  • Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Recht (Privat- und Prozessrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht)
  • Personalführung (Management, Mitarbeiterführung, arbeitswissenschaftliche Grundlagen)

Das Seminarprogramm umfasst vier Seminarstufen (A, B, C und D). Es erstreckt sich über zehn Monate. In jeder Seminarstufe sind sechs zweitägige Seminarblöcke zu absolvieren (Freitagnachmittag und Samstag ganztägig).

Teilnahmevoraussetzung ist eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Kenntnisse in Buchführung und Recht.

Bafög möglich: Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss zu den Lehr-gangsgebühren und ein zinsgünstiges Darlehen.

Weitere Informationen zur Weiterbildung Betriebswirt des Handwerks können Sie bei der Kreishandwerkerschaft Ostalb, Geschäftsstelle Aalen, Tel: 07361/6356 anfordern

 
 
Handwerkskammer: Lehrverträge nur noch online
   

Die Handwerkskammer Ulm hat auf den elektronischen Lehrvertrag umgestellt. Dies bedeutet, dass Sie in Zukunft die Daten für die Lehrlingsrolle onlineübermitteln können, (sollen, müssen). Dazu geben Sie die benötigten Daten direkt online am Bildschirm in das Antragsformular ein. Nach einiger Zeit erhalten Sie von der Handwerkskammer per Post den ausgefüllten Lehrvertrag zugesandt. Nun ist der Vertrag von den Parteien noch zu unterschreiben und mit den eventuell notwendigen Bescheinigungen an die Handwerkskammer zurückzusenden. Das Online-Formular finden Sie unter: www.hk-ulm.de. Dazu auf der Startseite rechts oben - Handwerkersuche - anklicken, dann erscheint auf der nächsten Seite ein Button - Ausbildungsverträge erfassen -. Achtung: Den Lehrvertrag in Papierform, so wie Sie ihn kennen, gibt es nicht mehr, die Restbestände sind aufgebraucht. Da nicht alle Betriebe die Möglichkeit haben einen Lehrvertrag online zu übermitteln gibt, es eine weitere Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag abzuschließen: Sie füllen einen Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle (2 DIN A4 Blätter) manuell aus und schicken diesen per Post oder Fax an die Handwerkskammer. Die Kammer wird die Daten des Antrages erfassen und Ihnen dann einen komplett ausgefüllten Lehrvertrag zusenden. Die Vertragsparteien unterschreiben den Vertrag und schicken ihn mit den eventuell notwendigen Bescheinigungen an die Handwerkskammer zurück. Einen Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft oder unter www.hk-ulm.de, dann service/downloads/Berufsbildung.

 
 
Zeitarbeit:
Auch im Handwerk aktuell
   

Die Kreishandwerkerschaft Ostalb arbeitet im Bereich der Personaldienstleistungen mit der Firma Argo Personalservice zusammen. Argo bietet jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in der Personaldienstleistung. In allen wichtigen Bereichen - Personalauswahl, Zeitarbeit, Personalpool, etc. - steht Argo Personal mit engagierter Beratung, dynamischem Service und Partnerkonditionen den Innungsbetrieben zur Verfügung. Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Personalwerbung
  • Personalauswahl
  • Verwaltung und Personalabrechnung
  • Ausstattung mit Arbeitskleidung (falls notwendig)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen, wenn nötig
  • Übernahme des Arbeitgeberrisikos, d.h. mit dem an die Firma Argo zu zahlenden Stundensatz sind sämtliche Risiken und Kosten z.B. bei Krankheit, Urlaub, Berufsgenossenschaft …. enthalten
  • Sonderkonditionen für Innungsmitglieder

Neben den Sonderkonditionen für Innungsmitglieder bietet die Firma Argo einen Jobpool bei Personalüberhängen an. Auch Auszubildende die nicht übernommen werden, können in dem Jobpool vermittelt werden.
Weitere Informationen zu dem Angebot der Kreishandwerkerschaft und Argo Personal erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft
oder bei dem Niederlassungsleiter der Firma Argo Personal in Aalen, Herrn Christian Sommer.
Tel: 07361/52 82 7-11,
Fax: 07361/52 82 7-29
E-Mail: aalen@argo-personal.de.
Bitte geben Sie bei erstmaliger Kontaktaufnahme an, dass Sie Innungsmitglied sind.

 
 
Von Handwerker-FRAUEN
Für Handwerker-FRAUEN
Innovationspreis Ostwürttemberg 2008 –
   

Januar
30.01.2008 MS-Power Point Teil 2
19.30 Uhr Referent: Alwin Pelzer
Ort: KHS Aalen

Februar
20.02.2008 Unternehmensnachfolge
19.30 Uhr Referent: RA Kiesel + Partner
Ort: Kanzlei Kiesel + Partner Aalen
27.02.2008 Mitgliederversammlung Karlsruhe Landesverband Baden-Württemb.

März
11.03.2008 Digitale Betriebsprüfung
19.30 Uhr Referent: Herr Duschke FA Aalen
Ort: KHS Aalen

April
08.04.2008 Jahreshauptversammlung
19.00 Uhr Ort: Essingen "Gasthaus Ritter"
23.04.2008 Leichte mediterrane Küche
Ort : IKK Aalen

Mai
Themenbereich "Unternehmenskultur"
Ort: KSK Aalen

Juni
13.06.2008 ADAC-Sicherheitstraining
Ort: Stuttgart

Juli
Kultursommer 2008
Besuch einer regionalen Veranstaltung

September
16.09.2008 Analytische Leistungsbeurteilung
19.30 Uhr und Prämienentlohnung
Referent: Dr. Hermann Rühle
Ort: IKK Aalen

19./20.09.2008 Herbsttagung Esslingen
LV Baden-Württemberg

 
 
Feinstaub
Sondergenehmigung erteilt Landratsamt
   

Seit 31. Oktober ist nun sicher. Ab 01. März 2008 wird es ein Fahrverbot für nicht schadstoffarme Fahrzeuge in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd geben.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd wird bis Anfang nächsten Jahres die Umweltzone mit Schildern kennzeichnen. Ein Plan der Umweltzone ist unter www.schwaebisch-gmuend.de im Internet eingestellt. Die Handwerksorganisation hat zusammen mit weiteren Verbänden aus der Region und der Stadt Schwäbisch Gmünd versucht ein Fahrverbot abzuwenden. Leider vergeblich wie wir heute wissen. Immerhin ist das Fahrverbot nicht, wie zunächst geplant, schon zum 01. Juli 2007 in Kraft getreten. Aus unserer Sicht bleibt das Fahrverbot eine Lösung, die nur die dritte Wahl darstellt. 95% aller Fahrzeuge erhalten eine Plakette. Die restlichen 5 Prozent können die Feinstaubbelastung nicht wesentlich beeinflussen. Aus unserer Sicht wäre es besser gewesen die so genannten „Stinker“ mit einer höheren Kfz. - Steuer zu belegen. Damit wäre genug Anreiz vorhanden gewesen sich um eine Filternachrüstung oder Neuanschaffung zu kümmern. Für Fahrzeuge die keine Plakette erhalten ist eine Sondergenehmigung möglich. Diese wird vom Landratsamt erteilt. Eine Sondergenehmigung erhalten diejenigen Fahrzeuge, die technisch nicht mit einem Filter nachgerüstet werden können. Über die Höhe der Gebühr, aber auch wie ein Antrag gestellt wird,muss noch vom Landratsamt entschieden werden.
Wir werden Sie zeitnah informieren.

 
 
WeGebAU – ein Brückenschlag
   

Öffentliche Sonder- und Förderprogramm zeichnen sich ja oftmals durch eine sehr bildhafte oder symbolische Namensgebung aus. Mit einer kleinen Einschränkung gilt dies auch im folgenden Fall: Wegebau– oder korrekt geschrieben „WeGebAU“ – ist freilich nicht etwa ein Maßnahmenbündel zur Unterstützung der Tiefbaubranche, sondern vielmehr ein Weiterbildungs-Förderprogramm, das für gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer (ab 45 Jahre) geradezu einen Brückenschlag in eine sichere Zukunft bedeuten kann.
Mit dem Sonderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ – so der voll ausgeschriebene Name – soll Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Belegschaftsmitglieder (ab 45 Jahre) erleichtert werden. WeGebAU kann freilich auch – unabhängig von der Betriebsgröße – für Arbeitnehmer, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder seit mehr als vier Jahren in an-/ungelernter Tätigkeit sind, angewandt werden. Qualifikationsbedingte Entlassungen sollen damit verhindert werden, zugleich will man damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Und gerade in der kalten Jahreszeit wirkt WeGebAU auch antizyklisch: Insbesondere Bau- oder Gartenbaubetriebe, die derzeit saisonbedingt wenig Aufträge in ihren Büchern stehen haben, müssen, wenn sie dieses Sonderprogramm in Anspruch nehmen, kein Personal entlassen, sondern können dieses weiterbilden. Ganz nebenbei flankiert das Förderprogramm WeGebAU natürlich auch die Initiative „50+“ der Bundesregierung. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Mitarbeiter hat für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt und ist für die Teilnahme an dieser Weiterbildung freigestellt, so dass er seine normale Arbeitsleistung nicht oder nur teilweise erbringen kann. Außerdem muss der Inhalt der Weiterbildungüber rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Neben dem Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit ist für das Sonderprogramm WeGebAU 2007/2008 mit Weiterbildungsberater Hanns-Wulff Schinke seit 1. Oktober 2007 nun auch ein direkter regionaler Ansprechpartner (für Ostwürttemberg) der „Agentur Q“ installiert. Die Agentur Q ist eine gemeinschaftliche Einrichtung von IG Metall und Südwestmetall, die von der Arbeitsagentur beauftragt worden ist, Bildungsberater für die Regionen Ostwürttemberg, Ulm und Ravensburg einzurichten. Schinke ist nun als Dienstleister und Mittler zwischen Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Bildungsträger und den betreffenden Beschäftigten tätig und begleitet die jeweiligen Prozesse von A bis Z. Er ist erreichbar im Büro Heidenheim der AgenturQ, Robert-Koch-Str. 28, 89522 Heidenheim (Tel. 0151.16882161; Fax 0711.34228701; E-Mail: schinke@agenturq.de) .

 
 
Beendigung eines Lehrverhältnisses
- Lehrling unbedingt bei der Handwerkskammer abmelden-
   

Dass ein Lehrverhältnis vorzeitig gelöst werden muss, kommt aus den verschiedensten Gründen vor. Man hofft es nicht, aber falls dies doch einmal eintreten sollte, gibt es einige Punkte zu beachten. Ganz wichtig: Melden Sie Ihren Auszubildenden bei der Handwerkskammer ab. Nicht abgemeldete Lehrlinge werden zu Prüfungen eingeladen und verursachen dadurch Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Deshalb: Bei der Kreishandwerkerschaft ein Abmeldeformular anfordern, welches Sie von uns kostenlos erhalten.